Geltungsbereich Diese Mietbedingungen sind ein fester Bestandteil des Mietvertrags zwischen der Holzstatt AG (nachfolgend "Vermieter" genannt) und dem Mieter. Der Mietvertrag beginnt ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Reservationsbestätigung und endet bei der Rückgabe des Minicampers.
Voraussetzungen für die Vermietung Voraussetzung für die Ausstellung des Mietvertrags ist der Besitz eines gültigen Führerausweises Kat. B bis 3.5t seit mindestens zwei Jahren sowie das Mindestalter von 25 Jahren für den Fahrer und den Zusatzfahrer. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind oder über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.
Übernahme und Rückgabe Für die Übernahme des Minicampers muss der Mieter zwingend seine Identitätskarte oder seinen Reisepass sowie seinen Führerschein im Original mitbringen. Die Übernahmezeit kann infolge von Service-, Reparaturarbeiten oder Terminengpässen kurzfristig nach Rücksprache mit dem Mieter geändert werden. Bei der Rückgabe des Minicampers muss der Innenraum sauber und aufgeräumt sein. Dazu gehören auch das Kochfeld, der Kühlschrank sowie alle weiteren Gerätschaften. Geschirr, Pfannen, Besteck etc. sind in sauberem Zustand zurückzubringen. Falls das Fahrzeug nicht selbst gereinigt werden kann, kann dies bei der Buchung mitgeteilt werden. In diesem Fall übernimmt die Holzstatt AG die Innenreinigung gegen eine Gebühr von CHF 160.-. Sollte das Fahrzeug in einem sehr schmutzigen Zustand oder nicht ausreichend gereinigt zurückgegeben werden, wird eine Gebühr nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Weitervermietung und Lernfahrten Das Weitervermieten des Minicampers an Dritte sowie Lernfahrten sind untersagt.
Buchung und Zahlungsbedingungen Die Minicamper können über die Website der Holzstatt AG gebucht werden. Mit der Buchung ist der Gesamtbetrag sofort zu leisten. Mit der Zahlung ist der Mietvertrag verbindlich.
Kündigung Eine Kündigung des Mietvertrags ist jederzeit möglich. Wir bitten jedoch um rechtzeitige Benachrichtigung, damit wir die Möglichkeit haben, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Bei einer Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn wird 100% der Zahlung zurückerstattet. Bei späteren Kündigungen behält Holzstatt AG einen Teilbetrag von 25% ein.
Haftung Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, die während der Mietdauer am Mietfahrzeug entstehen. Der Selbstbehalt für die Vollkasko beträgt CHF 1000.- Haftung für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist nicht beschränkt. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, Fehlbedienung oder Überladung entstehen. Ebenso haftet der Mieter für sämtliche Bussgelder und Bussen, die während der Mietdauer anfallen. Die Holzstatt AG haftet nicht für Schäden und Verluste, die während der Mietdauer an persönlichen Gegenständen des Mieters entstehen.
Versicherung Unsere Mietfahrzeuge sind haftpflichtversichert und zusätzlich durch eine eine Vollkaskoversicherung versichert. Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Unfall oder Schaden unverzüglich die Polizei zu informieren und einen Unfallbericht aufzunehmen. Bei Schäden an Dritten muss der Mieter die Personalien der beteiligten Personen sowie die Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen und der Holzstatt AG unverzüglich melden. Bei Diebstahl oder Vandalismus muss der Mieter ebenfalls sofort die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten. Die Kosten für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Holzstatt AG in Deisswil bei Bern.
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